BAFA-Förderung für Energieberatung Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)

 

 

Im Rahmen des Programms „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ bezuschusst das BAFA die Beratung von Eigentümern durch Energieberater. Förderfähig ist eine Vor-Ort-Beratung, die dem Beratenen Möglichkeiten der energetischen Gebäudesanierung aufzeigt. Dies ist der Fall, wenn der Berater in einem energetischen Sanierungskonzept (Energieberatungsbericht) entweder die Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus darstellt oder einen Sanierungsfahrplan erstellt, der aufzeigt, wie das Gebäude umfassend, d. h. unter Einbeziehung der thermischen Hülle und der Anlagentechnik, in aufeinander abgestimmten Maßnahmen energetisch saniert werden kann.

 

Bei diesem Programm gibt es einen Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, der bei maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten liegt. Der Zuschuss von maximal 500 Euro gilt für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.

 

Kombination von KfW- und BAFA-Förderung

 

Bei einer umfassenden Sanierung zum KfW-Effizienzhaus mit den KfW-Programmen 151 und 430 kann die BAFA-Förderung mit einer KfW-Förderung kombiniert werden. Seit März 2013 können Sie zusätzlich zum BAFA-Zuschuss auch einen KfW-Ergänzungskredit beantragen. So ist sogar eine Komplettfinanzierung Ihrer Heizungsumstellung auf erneuerbare Energien möglich.