Wann braucht man ein Lüftungskonzept bei der Sanierung?

 

Eine Sanierung verändert den Luftwechsel im Haus: Wo vorher (ungewollt) Frischluft über Fugen und Ritzen einströmte, ist danach alles luftdicht verschlossen. Deshalb muss laut DIN 1946-6 je nach Sanierungsvorhaben auch ein Lüftungskonzept erstellt werden. Was genau die Norm besagt und was es mit dem Lüftungskonzept auf sich hat, erklärt im Interview Claus Händel vom Fachverband Gebäude-Klima (FGK).

 

Seit einiger Zeit gibt es eine neue Richtlinie, die so genannte DIN 1946-6, die bei vielen Sanierungsprojekten ein Lüftungskonzept fordert. Was ist der Hintergrund dieser neuen Vorschrift?

 

Energetisch sanierte Altbauten sind üblicherweise luftdicht ausgeführt, ein ausreichender Luftwechsel über Ritzen und Fugen ist nicht mehr möglich. Dies ist energetisch absolut richtig, denn man verhindert so unnötige Wärmeverluste. Verzichtet man in so einem Haus aber auf den Einbau einer Lüftungsanlage (die DIN 1946-6 spricht hier von einer lüftungstechnischen Maßnahme), verursacht man fast zwangsläufig eine zu hohe Luftfeuchtigkeit in den Wohnräumen inklusive überhöhtem CO2-Anteil. Und das ist nicht nur schädlich für die Bausubstanz, sondern auch für die Gesundheit der Bewohner

 

Wann muss denn laut DIN 1946-6 zwingend ein Lüftungskonzept erstellt werden?

 

Die Vorgaben für die Überprüfung eines ausreichenden Luftwechsels im Haus sind genau geregelt: Im Altbau muss ein Lüftungscheck erfolgen, wenn bei Mehr- oder Einfamilienhäusern mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht wird oder bei Einfamilienhäusern, wenn mehr als ein Drittel des Dachstuhls abgedichtet wird. In all diesen Fällen muss der Fachmann überprüfen, ob eine lüftungstechnische Maßnahme (also zum Beispiel der Einbau einer Lüftungsanlage) durchgeführt werden muss. Falls dem so ist, muss er eine Planung vorlegen, wie das Lüftungskonzept in der Umsetzung aussehen soll. In diesen Fällen ist der Fachplaner oder Fachhandwerker übrigens verpflichtet, den Hausbesitzer zum Thema Lüftung zu beraten. Andernfalls könnte er im Nachtrag sogar in Regress genommen werden.