Die Art des Daches hat Einfluss auf die Möglichkeiten, es zu dämmen. Bei einem geneigten Dach und bei Steildächern (ab sieben Prozent Steigung) unterscheidet man beispielsweise die
als Varianten der Dachdämmung. „Dachsparren“ ist die Bezeichnung für die meist hölzerne tragende Dachkonstruktion, die von der Traufe (untere Tropfkante beim Dach) bis zum First (obere Dach-Kante) verläuft. Als Aufsparrendämmung bezeichnet man die Variante der Dach-Dämmung, mit der sich ein Dach von außen dämmen lässt.
Die nachträgliche Außendämmung des Dachs ist meistens einfacher zu realisieren als etwa eine nachträgliche Außendämmung des Kellers, gilt aber als die kostenintensivste Art, ein Steildach zu dämmen.
- bei der Dämmung des Steildachs (Unter-, Zwischen-, oder Aufsparrendämmung) gilt der max. U-Wert* von 0,24 W/(m² K) - einhaltung der Richtwerte für die EneV. Für Einhaltung und Beantragung Zuschuss KFW gilt der U-Wert* von 0,14 W/(m²K)beispielsweise mit so genanntem PuR-Hartschaum. Beim Flachdach lassen sich belüftete (mit einer Luftschicht zwischen den einzelnen Dachschichten) und unbelüftete Flachdächer sowie genutzte Flachdächer (z.B. als Dachterrasse) von unbenutzten unterscheiden. Die Konstruktion des Flachdachs hat Einfluss auf die optimale Art der Dämmung.
- bei der Dämmung des Flachdachs gilt der max. U-Wert* von 0,20 W/(m² K) für die EnEV, max. U-Wert von 0,14 W/(m²K)